Die Kontakt Stiftung, mit Sitz in Gundelfingen, wurde im Januar 2019 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Recht anerkannt. Sie ist gemeinnützig.
Mit dem vorhandenen Kapitalstock zählt die Kontakt Stiftung entsprechend der Statistik des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zum größten Drittel der deutschen Stiftungen.
Ihr gemeinnütziger Stiftungszweck ist:
Der Stiftungszweck wird vor allem durch die Vergabe von jährlichen Preisen für herausragende Leistungen in den Bereichen des Stiftungszwecks oder zu deren Initiierung verwirklicht. Insbesondere soll jegliche Art journalistischer Arbeit in den Bereichen Druck, Audio, Video und Fernsehen, soziale Medien und Online-Medien im Rahmen des Stiftungszweckes gefördert werden. Es soll handwerkliches Grundwissen des Journalismus und multimediales qualifiziertes Arbeiten Berücksichtigung finden.
Die Förderung von Praktika, Projekten, Initiativen oder Seminaren, unter anderem an Universitäten, Fachhochschulen, privaten Schulen oder Firmen, ist im Sinne des Stiftungszweckes. Der Stiftungszweck wird des Weiteren sowohl durch die Förderung wissenschaftlicher Schüler-, Studien-, und Doktorarbeiten verwirklicht, als auch durch die Förderung von Einzelprojekten und von Plattformen und Medien, welche Kontakte (insbesondere auf beruflicher Ebene und zur Herstellung beruflicher Kontakte) zwischen Personen und Institutionen stiften bzw. fördern.